ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der J+J Deutschland GmbH

1. Geltung und Bedingungen

1.1. Die J+J Deutschland GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (nachfolgend auch Käufer genannt). Ein Vertragsverhältnis mit privaten Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3. Alle, insbesondere von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen der Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an seine Angebotspreise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Im Übrigen entfalten Angebote des Verkäufers keine Rechtswirkungen. Sie sind mit Ausnahme der befristeten Verbindlichkeit der Preise unverbindlich und freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Käufer dar.
Ein Vertrag zwischen der J+J Deutschland GmbH und dem Käufer kommt erst durch schriftliche Annahmeerklärung des Angebots (z. B. Bestellung) des Käufers durch den Verkäufer zustande.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift soll die Arbeit der Kunden unterstützen und gilt als unverbindlicher Hinweis. Sie befreit sie nicht von der Verpflichtung zur Prüfung der tatsächlichen Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
2.4 Technische Spezifikationen enthalten keine Aussage über die Haftung für Schäden. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der gelieferten und eingesetzten Ware begrenzt.

3. Preise

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) und, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Alfeld (Leine) ausschließlich Verpackung.
3.3. Es gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 € pro Auftrag exkl. der Versandkosten. Sollte der Auftragswert diesen Betrag unterschreiten, wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € berechnet.

4. Liefer- und Leistungszeiten

4.1. Termin- und Lieferfristvereinbarungen und -zusicherungen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, u. ä. -, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.2. Wenn eine Behinderung im Sinne des 4.1. länger als drei Monate andauert, ist der Käufer jedoch nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Der Verkäufer ist, soweit dem Käufer die Umstände nicht anderweitig bekannt sind, verpflichtet, diesen über bestehende Behinderungen unverzüglich zu informieren.
4.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
4.4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.5. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
4.6. Für die Ausführung des Auftrags nach Art und Umfang gilt unsere Auftragsbestätigung. Ein Widerspruch muss innerhalb von 2 Werktagen erfolgen. Ein Auftragsstorno sowie Änderungen sind danach nur bei Kostenübernahme durch den Kunden möglich.
4.7. Eine Rücknahme von gesondert beschafften Artikeln (außerhalb des Katalogprogramms) und Anfertigungen sowie spezieller Konfigurationen, ist nicht möglich.

5. Gefahrübergang

5.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Gewährleistung

6.1. Der Verkäufer gewährleistet, sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, für die Dauer eines Jahres ab Gefahrübergang, dass seine Produkte frei von anfänglichen Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Regelungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsspruch, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen im Sinne des ersten Halbsatzes steht. Entsprechendes gilt bei ungeeigneter Verwendung und Kombination mit Bauteilen, Verfahren und Anlagen, die den Eignungen der gelieferten Teile nicht entsprechen.
6.3. Der Käufer muss dem Verkäufer gegenüber Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Käufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für Schäden durch normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.4. Im Falle der Anzeige des Käufers über einen Gewährleistungsmangel, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass,
a) das mangelhafte Teil bzw. Produkt zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Produkt bereithält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Zwecke des Überprüfung des Vorliegens eines Mangels zum Sitz des Käufers geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, auf eigene Kosten, die auch die Kosten der Überprüfung/Versendung etc. umfassen, das mangelhafte Teil bzw. Produkt gegen ein mangelfreies auszutauschen oder dieses sach- und fachgerecht in einen mangelfreien Zustand zu versetzen (Reparatur).
6.5. Schlägt der Nachbesserungsversuch des Verkäufers fehl, ist dieser unzumutbar oder wird er vom Verkäufer verweigert, so ist der Käufer nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung, zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist im Falle geringfügiger Mängel ausgeschlossen.
6.6. Im Falle des Schadenersatzes ist die Haftung des Verkäufers auf den Kaufpreis des mangelhaften Produkts beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
6.7. Falls der Käufer wünscht, dass Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung an einem anderen, als in 6.4. genannten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen. Er ist jedoch in diesem Falle berechtigt, Vergütung der anfallenden Reisekosten und der Mehrarbeitszeit zu seinen üblichen Stundensätzen vom Käufer zu verlangen.
6.8. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.Zahlung

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Neukunden und Kunden ohne ausreichende Bonität bzw. ohne verfügbare Bonitätsdaten werden nur per Vorkasse beliefert. Reisevertreter sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Verkäufer entgegenzunehmen. Bei Vorauszahlungen werden 3% und bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung werden 2% Skonto gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn frühere Lieferungen vollständig bezahlt sind. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
8.3. Wechsel und Akzepte werden nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung Statt und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
8.4. Die bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks anfallenden Einzugs- und Diskontspesen trägt der Einreicher.
8.5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
8.6. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere dessen Scheck nicht einlöst wird, er seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig zustellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat.
8.7. Der Verkäufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

9. Konstruktionsänderungen

9.1. Der Verkäufer behält sich jedes Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

10. Geheimhaltung

10.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, wohl aber Rabatt- und Preisvereinbarungen jeder Art.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. In Ergänzung zu 6.6. sind im Übrigen Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

12. Rücksendungen

12.1. Rücksendungen werden nur bei erteilter Rücksendenummer und vorliegendem Rücksendeformular angenommen. Dies gilt sowohl bei Rücksendungen im Rahmen der Gewährleistung als auch bei Reparaturen gem. 13. Einsendungen ohne vorliegende und eindeutige Dekontaminationserklärung können nicht bearbeitet werden.

13. Reparaturen

13.1. Werden Reparaturen nicht mehr in Gewährleistung befindlicher Produkte vereinbart, erfolgt die Ausführung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Aushändigung bzw. Rücksendung der reparierten Produkte erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Reparatur- und Versandkosten.
13.2. Bei Reparaturkosten, die unterhalb von 50,- Euro liegen, wird, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gefordert, das Produkt ohne Rücksprache auf Kosten des Auftraggebers repariert. Andernfalls wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt, der vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben werden muss.
13.3. Bei Reparaturen beträgt der Mindestrechnungsbetrag 25,00 Euro exkl. Versandkosten.

14. Anwendungsbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenschutz

14.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen ist, gilt Alfeld (Leine) als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als vereinbart.
14.3. Erhoben werden firmen- und personenbezogene Daten, die dem Verkäufer vom Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung freiwillig mitgeteilt werden. Die mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung von Anfragen und im Rahmen des Informationsaustausches verwendet. Die Löschung des Kundenkontos, ggf. nach Ablauf gesetzlicher Archivierungsfristen, ist möglich und kann, entweder durch eine Nachricht an den Verkäufer, oder über eine dafür vorgesehene Funktion im Kundenshop erfolgen.
Eine Weitergabe von firmenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Bonitätsbewertung an unsere Warenkreditversicherung und ggf. an Auskunfteien (z.B. Creditreform).

JundJ Deutschland GmbH 01/2018 Rev. 23.03.2018

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